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Europawahl 2024 Sperrklausel

Europawahlen 2029: Sperrklausel wird eingeführt

Nach Beschluss des Bundestages

Der Bundestag hat mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Einführung einer Sperrklausel bei der Europawahl gestimmt. Damit wird es bei der nächsten Europawahl im Jahr 2029 wieder eine Sperrklausel geben. Sie soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien ins Parlament einziehen.

Fünf-Prozent-Hürde

Die Sperrklausel bei der Europawahl soll fünf Prozent betragen. Das bedeutet, dass eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten muss, um ins Parlament einzuziehen. Bei den bisherigen Europawahlen gab es keine Sperrklausel.

Verfassungsbeschwerde gescheitert

Die Satirepartei Die Partei hatte gegen die Einführung einer Sperrklausel beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Das Gericht wies die Beschwerde jedoch ab. Die Partei argumentierte, dass eine Sperrklausel gegen das Grundrecht auf freie Wahlen verstoße, da sie kleine Parteien von der Wahl ausschließe. Das Gericht sah das jedoch anders und stellte fest, dass die Sperrklausel zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Parlaments notwendig sei.


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